Pressemitteilung
Wahlfälschungsprozess Geiselhöring
Stellungnahme des ÖDP-Kreisvorsitzenden Bernhard Suttner zum heutigen Urteil im Wahlfälschungsprozess
Ein rechtsstaatlich zustande gekommenes Urteil ist von jedem demokratisch gesinnten Bürger schlicht und einfach anzuerkennen. Auch der in der Freispruchs-Begründung der Regensburger Landgerichtkammer mehrfach betonte Grundsatz „in dubio pro reo“ ist selbstverständlich nicht in Zweifel zu ziehen. Bitter ist, dass es keine Aufklärung der Vorgänge um die Wahl in Geiselhöring gegeben hat. Der vorsitzende Richter in Regensburg hat in der Urteilsbegründung wortwörtlich erklärt, dass „diese Wahl auffällig war“ und dass sie ganz zurecht wiederholt werden musste. Nur die Frage nach der Täterschaft konnte nicht eindeutig geklärt werden. Das ist bitter. Bitter ist auch, dass die Justiz 6 Jahre brauchte, um dieses Ergebnis zu finden. Es bleibt daher festzustellen: Die Wahl 2014 in Geiselhöring wurde manipuliert. Aber werden nicht erfahren, wer damals was getan hat.