Pressemitteilung
ödp fordert Wahlfreiheit für Familien mit dem Erziehungsgehalt - Mallersdorf-Pfaffenberg
ödp fordert Wahlfreiheit für Familien mit dem Erziehungsgehalt - Gerechtikgeit für Familien
Mallersdorf-Paffenberg: Krabbelstube, Tagesmutter oder Hausmann? � unter diesem provokanten Titel stellte Astrid Lamby am letzten Donnerstag im Klosterbräustüberl in Mallersdorf das ödp-Modell eines Erziehungsgehalts vor. Lamby ist Mutter von zwei Kindern und Mitglied des ödp-Landesvorstands. Zu Beginn der Veranstaltung konnte der ödp-Ortsvorsitzende Dr. Michael Röder zunächst die Landratskandidatin der ödp, Martha Altweck-Glöbl sowie die Kreistagskandidaten Helmut Stumfoll, Florian Fahrner, Gabi Landes, Claudia Schinhärl und die Kreisrätin Ulrike Silberbauer-Jurgasch begrüßen. Altweck-Glöbl stellte das familienpolitische Engagement der ödp-Fraktion der letzten Legislaturperiode dar und gab einen Ausblick auf die künftige ödp-Arbeit im Kreistag. So werde die ödp erneut einen Vorstoß für eine mobile Reserve für Kindergärten schaffen. Gerade in kleine Kindergärten entstünden durch die neue Kindergartenfinanzierung bei Ausfall einer Erzieherin Lücken, die kaum geschlossen werden könnten. Stelle der Landkreis eine Erzieherin ein, könne diese dann einspringen. Ansonsten könne sie in der Familienhilfe des Jugendamts tätig sein. Auch werde sich die ödp dafür einsetzen, dass sich die Bezahlung qualifizierter Tagesmütter verbessere, die aktuell bei zwei Euro und 34 Cent pro Kind und Stunde liege. Schließlich erinnerte Altweck-Glöbl daran, dass die ödp mit Ihren Musterklagen beim bayerischen Verfassungsgericht dazu beigetragen habe, dass das Büchergeld in Bayern wieder abgeschafft wurde.
Anschließend stellte Astrid Lamby in Ihrem Vortrag das ödp-Modell eines Erziehungsgehalts vor. Laut Verfassung dürfte es eigentlich keine Benachteiligungen für Familien geben. Die Realität sehe aber anders aus. In Wirklichkeit trügen die Kosten für die Kinder die Familien überwiegend alleine. So sei auch das Kindergeld hauptsächlich eine Rückzahlung zuviel bezahlter Steuern . Es werde also zum größten Teil von den Familien selbst finanziert. Die Steuerreformen der vergangenen Jahre haben die Kinderlosen meist höher entlastet. Die soziale Schere zwischen Kinderlosen und Eltern habe sich dadurch vergrößert statt verkleinert. Dies drücke sich auch in der zunehmenden Kinderarmut aus.
Die ödp fordere auch deshalb ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt, das im Gegensatz zum aktuellen Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung gedacht sei, sondern als Einkommen für die Kindererziehungsleistung. Es solle an alle Eltern in einer ersten Stufe bis ans Ende des dritten Lebensjahres gezahlt werden. In einer letzten Stufe solle sich das Erziehungshalt nach dem durchschnittlichen Bruttolohn eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers richten und länger bezahlt werden. Die ödp habe dies in einer Petition an den bayerischen Landtag formuliert. Das Modell des Erziehungsgehalts werde auch von vielen Familienverbänden gefordert. Lamby erläuterte, dass das Modell sehr ausgeklügelt sei, mittlerweile wissenschaftlich durchleuchtet und volkswirtschaftlich durchkalkuliert. So sei es fast kostenneutral umsetzbar. Das oft gehörte Argument, das Erziehungsgehalt schaffe gerade für die Familien einen Anreiz, sich durch ihre Kinder zu finanzieren, die sich nicht um ihre Kinder kümmerten, konnte von Lamby gleich zu Beginn des Vortrags entkräftet werden. So liege beispielsweise die Quote der tatsächlich misshandelten Kinder bei 0,03 Prozent. Jeder Fall werde jedoch in der Presse sehr breit dargestellt, so dass in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild der Realität erscheine. Lamby wisse aus Ihrer Tätigkeit als Logopädin, dass gerade Eltern aus sog. sozial schwächeren Schichten ihre Kinder fast immer sehr liebevoll erzögen. Im Gegensatz dazu sei es Tatsache, dass gerade Kinder aus sog. Oberschichtfamilien in einem höheren Prozentsatz zwar finanziell verwöhnt, emotional aber vernachlässigt seien. Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen habe in einem Artikel der FAZ bereits im Jahr 2006 zugegeben, dass das vor kurzem eingeführte Elterngeld eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme sei und keine familienpolitische. Die Mütter sollten möglichst bald wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. So fördere das Elterngeld besonders Mütter mit gutem Einkommen, während Frauen mit niedrigem Einkommen schlechter dastünden als früher. Es sei gewünscht, dass die Kinder nach dem ersten Lebensjahr in eine Krippe gegeben würden. Im Gegensatz hierzu garantiere das ödp-Modell wirkliche Wahlfreiheit wie Familien ihren Alltag organisieren wollten. Heute schon investiere der Staat große Summen in Kindererziehung. Allerdings fließe dieses Geld oft nicht direkt an die Familien. Stattdessen werde es über Zuschüsse unter anderem an Kinderkrippen ausbezahlt. Ein Krippenplatz sei aktuell mit einer Summe zwischen siebenhundert und tausend Euro subventioniert. Für Familien, die ihr Kind dort betreuen ließen, bliebe derzeit nur noch ein verhältnismäßig geringer Beitrag zu zahlen, der aber trotzdem insbesondere für einkommensschwache Familien zuviel sei. Bleibe die Mutter aber zu Hause, fehle der Familie zudem ein zweites Einkommen. Wenn die Erziehenden ein Einkommen für die Erziehungsarbeit bezögen, könnten sie sich frei entscheiden. Hier schaffe das Erziehungsgehalt Abhilfe. So könnten Eltern das Einkommen in Fremdbetreuung stecken, sie könnten aber die Betreuung auch ausschließlich selbst übernehmen. Dann bezahlten sie vom Erziehungsgehalt ihre Sozialabgaben. Das Grundgesetz gestehe den Eltern absolut vorrangig die Erziehungskompetenz zu. Die ödp befürworte dies und sei der Meinung: Die Entscheidung, ob Eltern diese selbst ausüben wollen oder an Einrichtungen abgeben, dürfe nicht über staatliche Zuschüsse gelenkt werden.