Die Betriebsbedingungen für Photovoltaikanlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, sind weiterhin unklar. Solarwirtschaft und Umweltverbände befürchten deshalb einen Rückschlag für die Energiewende. ÖDP-Stadträte aus Passau, Straubing und Landshut wollen durch lokale Regelungen den Druck auf das zuständige Bundeswirtschaftsministerium erhöhen. Betreiber von Alt-Photovoltaikanlagen sollen in den drei Städten nicht selbst verbrauchten Strom weiter in das örtliche Stromnetz einspeisen dürfen, auch wenn die EEG-Vergütung ausgelaufen ist. Die drei Stadtwerke sollen beauftragt werden, diesen Strom abzunehmen und mit 5 Cent pro kWh zu vergüten. „Minister Altmaier soll Klarheit für die Solarbranche schaffen und so eine Regelung bundesweit voranbringen“, fordert ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold.
Ab Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Einfach einspeisen ist nicht erlaubt. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Die Regelungen für die Direktvermarktung sind jedoch insbesondere für kleinere Anlagen unwirtschaftlich und bürokratisch. Und auf den Eigenverbrauch müssen die Besitzer der Solarstromanlagen sogar eine Abgabe zahlen. „Die Folge könnte sein, dass voll funktionsfähige Solarstromanlagen deshalb frühzeitig rückgebaut werden. Und das nur, weil die Politik unnötig behindernde Vorschriften macht und nicht in der Lage ist, eine unbürokratische Anschlussregelung festzulegen“, kritisiert der niederbayerische ÖDP-Vorsitzende Urban Mangold.
Die Lösung wäre einfach: Strom aus diesen Alt-Photovoltaikanlagen soll ohne zusätzliche Abgaben selbst verbraucht und der überschüssige Strom mindestens zu Marktpreisen ins Netz eingespeist werden können. Eine Vergütung von 5 Cent pro kWh läge minimal über dem Börsenpreis - und damit weit unter der EEG-Förderung - und wäre eine faire Anschlussvergütung. So könnte die Gefahr abgewendet werden, dass voll funktionsfähige Photovoltaikanlagen wegen der gegenwärtig nachteiligen und rechtsunsicheren Situation frühzeitig abgebaut werden, argumentiert die ÖDP.
Da das zuständige Bundeswirtschaftsministerium trotz einer von zahlreichen Verbänden und Energieunternehmen eingereichten Petition bislang nicht erkennen lässt, wie es mit diesem unmittelbar bevorstehenden Problem umzugehen gedenkt, sollten die Gesellschafter möglichst vieler lokaler Stadtwerke ein Zeichen setzen und auf die Notwendigkeit staatlichen Handelns verstärkt hinweisen. In Landshut, Straubing und Passau fangen die ÖDP-Stadträte mit einer „Bewegung von unten“ an: Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling (LA), Karl Dengler (SR) sowie Paul Kastner, Michael Schöffberger, Franz Prügl und Urban Mangold (PA). Auch in den andern bayerischen Städten mit eigenen Stadtwerken sollen in Kürze ähnliche Initiativen gestartet werden.
„Die Eigentümer der PV-Anlagen brauchen Rechtssicherheit“, fordern die ÖDP-Räte. Die Altanlagen seien „ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes“.
Hintergrundinformationen:
Zur Problematik:
http://www.sfv.de/artikel/resolution_kein_aus_fuer_solaranlagen_nach_20_jahren.htm
Zur Berechnung eines angemessenen kWh-Preises nach Ablauf des EEG:
http://www.sfv.de/artikel/gutachten_leistungen_und_kosten_beim_weiterbetrieb_von_pv-altanlagen.htm