Pressemitteilung
24-Stunden Kitas – Wollen wir das?
Am letzten Montag lud der ÖDP-Kreisverband ins Gasthaus zum gemütlichen Treff in Pfaffenberg zu einer weiteren Veranstaltung unter dem Motto „Im Gespräch“ ein. Kreisvorsitzender Bernhard Suttner begrüßte die Gäste und erinnerte an die letzte Veranstaltung mit Kreisbrandrat Uttendorfer zum brandaktuellen Thema Ausbau der A3. Das Thema des heutigen Abends sei hingegen in Niederbayern eigentlich noch nicht aktuell, so Suttner. Die ÖDP kümmere sich aber trotzdem bereits jetzt darum: Kinderbetreueung rund um die Uhr in 24 Stunden Kitas. Im Rahmen einer Initiative der Bundesregierung möchte Familienministerin Schwesig im kommenden Jahr 100 Mio Euro für Förderung der 24-Stundenkinderbetreueung bereitstellen. Als Diskussionspartner konnte Christoph Zollbrecht, Mitglied des ÖDP-Landesvorstands, Krankenpfleger und Vater eines 1 ½ jährigen Sohns begrüßt werden. Zollbrecht ist Stationsleiter einer onkologischen Station in München, arbeitet selbst im 3-Schichtdienst, während seine Frau, eine gelernte Kinderkrankenschwester, aktuell studiere. Nach der Geburt des Sohns habe man überlegt, wie der Sohn unter den gegebenen Rahmenbedingungen betreut werden solle. Durch die Entscheidung zur Unterbringung des eigenen Kinds in einer Kita musste sich Zollbrecht intensiv mit dem Thema Kinderbetreuung auseinander setzen.
Zollbrecht erläuterte dann das Prinzip einer 24-Stunden Kita. Diese solle 24 Stunden geöffnet haben und zwar an 7 Tagen pro Woche. Wer nachts eine Kinderbetreuung buchen möchte, müsse eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass er dies auch benötige und nicht womöglich nur seinen Freizeitaktivitäten nachgehen wolle. Die Buchungszeit dürfe wie auch bisher 9 Stunden nicht überschreiten. Zollbrecht stellte dann die Frage, was gerade alleinerziehende Eltern machen sollen, die nach der Nachtschicht ihre ausgeschlafenen Kinder abholen, selbst aber schlafen müssten. Wichtig bei Kindern im Kleinkindalter sei, dass sie feste Bezugspersonen haben. Diese fehlen aber, wenn das Kind beim Schichtwechsel der Eltern auch die Schicht in der Krippe wechseln muss. Die 24 Stundenkita sei auch finanziell eine Milchmädchenrechnung. Das Beispiel einer bestehenden Nachtkrippe in Schwerin zeige, dass diese den Eltern deutlich mehr koste. Die Nachtkrippe fresse damit die Zuschläge für die Nachtarbeit der Eltern wieder auf. Wirtschaftlich rechne sich das also nicht für die Eltern, sondern nur für den Arbeitgeber. Eine 24-Stunden Kita mache die Kinder damit zum Spielball der wirtschaftlichen Interessen. Der aktuelle generelle Trend zur Krippe sei keine familienpolitische Idee gewesen, sondern noch zu Zeiten der rot-grünen Regierung von Wirtschaftsverbänden forciert worden und von CDU/CSU übernommen worden. Die ÖDP stehe dagegen für eine Wahlfreiheit der Eltern in Sachen Kinderbetreuung. Der politische Focus der ÖDP werde sich deshalb darauf richten, dass Fremdbetreueung möglich ist, aber nicht zur Pflicht werde. Es muss sichergestellt werden, dass Alleinerziehende nicht im Dreischichtsystem arbeiten müssen. Auch bei Paaren muss sichergestellt sein, dass ein Partner sich nachts um die Kinder kümmern könne. Hierfür müsss der Gesetzgeber Sorge tragen ohne dass die Eltern dabei benachteiligt werden dürften. Dies betreffe insbesondere den Kündigungsschutz. Steuerliche Anreize für Betriebe, die Eltern mit kleinen Kindern beschäftigen und tatsächliche familienfreundliche Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle bieten, wären denkbar. Als ersten Schritt habe die ÖDP eine Petition für familinenfreundliche Arbeitzeiten initiert, die gerade laufe und an der sich jeder beteiligen könne.
In der abschließenden Diskussion wurde unter anderem die ÖDP-Forderung nach einem sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehalt angesprochen. Durch das jetzige Rentenrecht werde der wirtschaftliche Gewinn der Kindererziehung vergesellschaftet, während die Kinderkosten überwiegend bei den Eltern blieben. Kinder seien deshalb zum Armutsrisiko Nr. 1 geworden. Die ÖDP möchte ein Erziehungsgehalt, das sich differenziert nach Anzahl und Alter der Kinder am durchschnittlichen Arbeitnehmer-Bruttolohn orientiere. Da hiervon Rentenbeiträge abgeführt würden, könnte das Risiko der Altersarmut gerade für Frauen vermindert werden. Arbeitslosengeld II und Wohngeld würden mit dem Erziehungsgehalt verrechnet. Es würde Elterngeld, Betreuungsgeld und staatliche Krippenfinanzierung ersetzen und damit echte Wahlfreiheit für Eltern schaffen.